Wir übernehmen für die gelieferten Insektenschutzgitter eine Garantie für die Dauer von zwei Jahren
ab dem Lieferdatum. Die Garantie umfasst alle Mängel, die auf die Verwendung von nicht einwandfreiem Material, Fertigungs- oder Montagefehler zurückzuführen sind.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Gewalteinwirkung oder Fehlbedienung, übermäßigen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung oder falsche Pflege.
Um eine insektendichte Verbindung zwischen Insektenschutzgitter und Fensterelement zu erreichen, werden Bürsten als Abdichtung verwendet. Bedingt durch verschiedene Einbausituationen, z.B. stark gesoftete Blendrahmen, kann ein Lichtspalt zwischen Bürste und Blendrahmen sichtbar werden. Dies ist kein Mangel, da ein vermeintlich großer Lichtspalt richtig gemessen nur wenige zehntel Millimeter aufweist und somit kleiner als die lichte Öffnung des Insektenschutzgewebes ist.
Bei sich gegenüberliegenden Bürstendichtungen kann es zu Anfang vorkommen, dass der Türflügel leicht versetzt schließt bis sich die Bürsten einander angepasst haben.
Bei Insektenschutzelementen, die vor dem Rollladen montiert sind (in der Regel Insektenschutzrollos), kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich im Frühjahr zwischen dem Insektenschutz und dem Fenster Fliegen befinden. Ursache hierfür ist das Überwintern von Fliegen im Rollladenkasten.
Wenn diese nun im Frühjahr, bei heruntergelassenem Insektenschutzrollo, den Rollladenkasten verlassen, befinden sie sich zwischen Fenster und Insektenschutzelement und können nicht entweichen.
In diesen Fällen ist es empfehlenswert, das Insektenschutzelement auch während des Herbstes in Funktion zu belassen.
Bei alten Kunststofffenstern kann es vorkommen, dass sich unterhalb vom Insektenschutzgitters die Oberfläche des Blendrahmens gelblich verfärbt. Dies hat ursächlich mit der Materialzusammensetzung des Kunststoffes zu tun. Die Oberflächenverfärbung würde bei Abdeckung der Kunststofffläche mit anderen Materialien ebenfalls auftreten. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Verschleißteile unterliegen einer technischen Veränderung durch UV-Strahlen, Wärme- und Wassereinflüsse.
Diese können zu Dehnung, Schrumpfung und Ausbleichung führen. Hierbei entsteht in keiner Weise eine Beeinträchtigung von Haltbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Insektenschutzes. Dies stellt deshalb keinen Reklamationsgrund dar.
Zum Austausch von verschlissenen oder defekten Teilen dürfen nur freigegebene Ersatzteile verwendet werden, da sonst jeglicher Gewährleistungs- und Garantieanspruch erlischt. Unzureichende Kenntnisse bzw. Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führen zum Verlust jeglicher Haftungsansprüche.
Aufgrund technischer Anpassungen, kollektion- bzw. chargenabhängigen Änderungen kann es zu optischen Abweichungen bei Nachbestellungen und Reparaturen zu den bisher eingesetzten Insektenschutzgitter kommen.